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Bewachungsgewerbe in Deutschland: Voraussetzungen nach §34a GewO

In Deutschland ist für die Erlaubnis im Bewachungsgewerbe die zuständige Behörde nach §34a der Gewerbeordnung (GewO) verantwortlich. Von Sicherheitskräften, die in Deutschland tätig sind, verlangt XGuard einen IHK-Nachweis (Unterrichtung oder Sachkundeprüfung) nach §34a GewO. Von Sicherheitsunternehmen verlangt XGuard eine Erlaubnis nach §34a GewO. Diese Unterlagen müssen Sicherheitsunternehmen in Deutschland vorweisen, bevor sie sich bei XGuard eintragen können. XGuard prüft die Unterlagen; ausgestellt werden sie von den zuständigen Stellen, nicht von XGuard. Die Erlaubnis nach §34a GewO erteilt die zuständige Behörde. Bei XGuard tragen sich sowohl selbstständige Fachkräfte als auch Sicherheitsunternehmen ein; welchen Nachweis oder welche Erlaubnis jemand benötigt, richtet sich nach den örtlichen Vorschriften.

So ist das Bewachungsgewerbe in Deutschland geregelt

Wer ist zuständig?

Die zuständige Behörde nach §34a der Gewerbeordnung (GewO). Die Industrie- und Handelskammern (IHK) führen die Unterrichtungen durch und nehmen die Prüfungen ab.

Wer braucht einen Nachweis?

Jede Sicherheitskraft, die bei einem Bewachungsunternehmen beschäftigt ist, benötigt einen IHK-Nachweis über die Unterrichtung. Für bestimmte Tätigkeiten ist zusätzlich die Sachkundeprüfung erforderlich: Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr, Schutz vor Ladendieben, Einlasskontrolle bei Diskotheken sowie – in leitender Funktion – die Bewachung von Asylunterkünften und von zugangsgeschützten Großveranstaltungen. Der Gewerbetreibende oder die mit der Leitung des Betriebs beauftragte Person muss die Sachkundeprüfung bestanden haben.

Schritte

  1. Sie sind bei einem zugelassenen Bewachungsunternehmen angestellt oder führen selbst eines. Sicherheitskräfte arbeiten als Angestellte; wer sich selbstständig machen möchte, muss als Gewerbetreibender selbst die Sachkundeprüfung bestehen.
  2. Unterrichtung: mindestens 40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten bei einer IHK, auf Deutsch und auf Sprachniveau B1. Wie lange der Nachweis gültig bleibt: unterschiedlich – erkundigen Sie sich bei Ihrer IHK (https://www.ihk.de/aachen/bildung/sach-und-fachkunde/unterrichtung-fuer-beschaeftigte-im-bewachungsgewerbe-604608).
  3. Alternativ legen Sie die Sachkundeprüfung ab, wenn Ihre Tätigkeit sie erfordert. Prüfungsinhalte und Gebühr: unterschiedlich – erkundigen Sie sich bei Ihrer IHK (https://www.ihk.de/aachen/bildung/sach-und-fachkunde/unterrichtung-fuer-beschaeftigte-im-bewachungsgewerbe-604608).
  4. Zuverlässigkeitsprüfung: Die Behörde holt Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister und dem Bundeszentralregister sowie Stellungnahmen der Polizei und der Verfassungsschutzbehörde des Landes ein und wiederholt die Prüfung mindestens alle fünf Jahre.
  5. Der Arbeitgeber meldet seine Beschäftigten im Bewacherregister an, das seit dem 1. Juni 2019 vom Statistischen Bundesamt betrieben wird.

Üblicher Zeitrahmen

Unterschiedlich – erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde und Ihrer IHK (https://www.ihk.de/aachen/bildung/sach-und-fachkunde/unterrichtung-fuer-beschaeftigte-im-bewachungsgewerbe-604608).

Unterlagen, die XGuard prüft

  • Nachweis bzw. Erlaubnis nach §34a GewOerforderlich, mit Ablaufdatum

Diese Unterlagen müssen Sicherheitsunternehmen in Deutschland vorweisen, bevor sie sich bei XGuard eintragen können. XGuard prüft die Unterlagen; ausgestellt werden sie von den zuständigen Stellen, nicht von XGuard. Die Erlaubnis nach §34a GewO erteilt die zuständige Behörde.

Mindestlohn und Überprüfung

Mindestlohn in Deutschland.

Website des Bewacherregisters

Ein öffentliches Register ist nicht bestätigt. Das Bewacherregister dient Gewerbetreibenden und den nach §34a GewO zuständigen Behörden, nicht Auftraggebern.

XGuard prüft Erlaubnisse und Nachweise anhand der vorgelegten Unterlagen und – sofern die Behörde eine öffentliche Abfrage anbietet – zusätzlich über diese Abfrage.

Häufige Fragen

Wer erteilt in Deutschland die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe?

In Deutschland erteilt die zuständige Behörde nach §34a GewO die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe. Die Unterrichtung und die Sachkundeprüfung finden bei der IHK statt.

Braucht ein Sicherheitsunternehmen in Deutschland eine eigene Erlaubnis?

XGuard verlangt von Sicherheitsunternehmen in Deutschland eine Erlaubnis nach §34a GewO. Diese Unterlagen müssen Sicherheitsunternehmen vorweisen, bevor sie sich bei XGuard eintragen können. XGuard prüft die Unterlagen; ausgestellt werden sie von den zuständigen Stellen, nicht von XGuard. Die Erlaubnis nach §34a GewO erteilt die zuständige Behörde.

Nächste Schritte

Quellen

Zuletzt geprüft: 2. Juli 2026

XGuard ist ein Marktplatz und beschäftigt keine Sicherheitskräfte. XGuard erteilt keine Erlaubnisse und verspricht keine Aufträge. Die Vorschriften können sich ändern – klären Sie die Anforderungen deshalb vor Ihrem Antrag mit der zuständigen Behörde.